Probezeit: Dauer, Kündigung und Verlängerung
Wie lange eine Probezeit dauern darf, mit welcher Frist beide Seiten kündigen können, ob sie sich verlängern lässt und was bei Urlaub, Krankheit und Befristung gilt.
Die Probezeit dauert höchstens sechs Monate, wenn eine verkürzte Kündigungsfrist gelten soll. Während dieser Zeit können Arbeitgeber und Beschäftigte nach § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, zu jedem beliebigen Tag und ohne Begründung. Eine Probezeit gibt es nur, wenn sie im Vertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart ist; das Gesetz sieht sie nicht automatisch vor.
Dieser Beitrag gehört zum Ratgeber Kündigung und Jobwechsel und bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht.
Die Probezeit auf einen Blick
| Frage | Regel |
|---|---|
| Pflicht? | Nein, nur wenn vereinbart |
| Höchstdauer mit verkürzter Frist | sechs Monate |
| Kündigungsfrist | zwei Wochen, zu jedem Tag (§ 622 Abs. 3 BGB) |
| Begründung nötig? | Nein |
| Form | schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB) |
| Abweichungen | durch Tarifvertrag möglich (§ 622 Abs. 4 BGB) |
| Ausbildung | ein bis vier Monate, Kündigung ohne Frist (§§ 20, 22 BBiG) |
| Befristeter Vertrag | Probezeit muss im Verhältnis zur Befristung stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG) |
Wie lange darf die Probezeit dauern?
Das Gesetz begrenzt nicht die Probezeit selbst, sondern die Zeit, in der die kurze Zweiwochenfrist gilt: höchstens sechs Monate. Kürzere Probezeiten von drei oder vier Monaten sind ohne Weiteres möglich und in manchen Branchen üblich. Steht im Vertrag eine längere Probezeit, gilt die verkürzte Frist trotzdem nur für die ersten sechs Monate.
Die Probezeit beginnt mit dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, nicht erst mit dem ersten tatsächlichen Arbeitstag, falls dieser später liegt.
Achten Sie auf eine eindeutige Formulierung im Vertrag. Eine typische Klausel lautet:
Die ersten [Anzahl] Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt von Anfang an die normale Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Einen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz haben Sie in den ersten sechs Monaten trotzdem nicht.
Kündigung in der Probezeit
Frist und Zugang
Die Frist von zwei Wochen läuft ab dem Tag nach dem Zugang der Kündigung. Ein bestimmter Endtermin wie der 15. oder das Monatsende ist nicht nötig. Geht eine Kündigung zum Beispiel an einem Mittwoch zu, endet das Arbeitsverhältnis zwei Wochen später am Mittwoch.
Entscheidend ist der Zugang innerhalb der Probezeit. Wird am letzten Tag der Probezeit gekündigt, endet das Arbeitsverhältnis zwei Wochen später. Das ist zulässig und kommt in der Praxis häufig vor.
Form und Begründung
Auch in der Probezeit muss die Kündigung schriftlich auf Papier mit Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail oder eine Nachricht im Messenger genügt nicht. Eine Begründung braucht keine Seite. Gibt es einen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn vor jeder Kündigung anhören, auch in der Probezeit.
Kein allgemeiner Kündigungsschutz, aber Grenzen
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. In der Probezeit muss der Arbeitgeber eine Kündigung deshalb nicht sozial rechtfertigen. Grenzen gibt es trotzdem:
- Mutterschutz: Schwangere und Frauen bis vier Monate nach der Entbindung sind auch in der Probezeit besonders geschützt.
- Diskriminierung: Eine Kündigung wegen eines im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmals ist unzulässig.
- Treu und Glauben: Willkürliche oder maßregelnde Kündigungen, etwa weil jemand berechtigte Rechte einfordert, können unwirksam sein.
Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, also die Zustimmung des Integrationsamts, gilt dagegen erst nach sechs Monaten Beschäftigung.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Über sechs Monate hinaus lässt sich die Probezeit mit der kurzen Kündigungsfrist nicht verlängern. Auch eine Vereinbarung, die Probezeit „um drei Monate zu verlängern“, ändert nichts daran, dass nach sechs Monaten die normalen Fristen gelten und der Kündigungsschutz beginnen kann.
In der Praxis gibt es zwei Wege, wenn der Arbeitgeber noch unsicher ist:
- Kündigung mit längerer Auslauffrist: Der Arbeitgeber kündigt noch in der Probezeit, aber mit einer längeren Frist von einigen Monaten, und stellt eine Weiterbeschäftigung in Aussicht, wenn sich die Leistung bessert.
- Aufhebungsvertrag mit verlängerter Auslauffrist: Ähnlich, aber einvernehmlich. Das Bundesarbeitsgericht hat solche Gestaltungen in Grenzen akzeptiert.
Für Sie bedeutet beides: Das Arbeitsverhältnis ist zunächst beendet und wird nur fortgesetzt, wenn der Arbeitgeber es will. Lassen Sie sich die Bedingungen schriftlich geben und prüfen Sie die Folgen für das Arbeitslosengeld, bevor Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen.
Probezeit im befristeten Arbeitsvertrag
Ein befristeter Vertrag kann nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn das im Vertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Eine vereinbarte Probezeit wird in der Regel als solche Vereinbarung verstanden, zumindest für die Probezeit.
Seit 2022 verlangt § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz, dass eine Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit steht. Eine feste Prozentgrenze gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht; maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Eine Probezeit, die genauso lang ist wie die gesamte Befristung, gilt jedoch in der Regel als unverhältnismäßig.
Probezeit in der Ausbildung
Für Auszubildende gelten eigene Regeln aus dem Berufsbildungsgesetz. Die Probezeit ist Pflicht und dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, ebenfalls schriftlich. Nach der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen.
Urlaub und Krankheit in der Probezeit
- Urlaub: Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht nach sechs Monaten. Vorher erwerben Sie für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Endet das Arbeitsverhältnis in der Probezeit, wird nicht genommener Teilurlaub abgegolten.
- Krankheit: Den Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben Sie erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. In den ersten vier Wochen zahlt bei gesetzlich Versicherten in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Die Krankmeldung ist ab dem ersten Tag Pflicht.
Häufige Irrtümer zur Probezeit
| Irrtum | Tatsächlich |
|---|---|
| „In der Probezeit darf man nicht krank werden.“ | Krankheit ist kein Pflichtverstoß. Es gelten dieselben Melde- und Nachweispflichten wie sonst auch. |
| „Ohne Vereinbarung gilt automatisch eine Probezeit.“ | Ohne Vereinbarung gilt von Anfang an die Grundkündigungsfrist von vier Wochen. Unabhängig davon läuft die sechsmonatige Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes. |
| „Nach der Probezeit bin ich unkündbar.“ | Es gelten längere Fristen. Ob Kündigungsschutz besteht, hängt von Wartezeit und Betriebsgröße ab. |
| „In der Probezeit gibt es keinen Urlaub.“ | Teilurlaub entsteht für jeden vollen Monat und kann beantragt werden. |
| „Eine kurze Nachricht reicht als Kündigung.“ | Auch in der Probezeit gilt die Schriftform mit Unterschrift. |
Die Probezeit gut nutzen
Die Probezeit ist für beide Seiten eine Testphase. Wer die ersten Monate bewusst gestaltet, verringert das Risiko einer Trennung:
Checkliste: Durch die Probezeit
- In den ersten Wochen Erwartungen und Ziele mit der Führungskraft klären
- Nach etwa der Hälfte der Probezeit aktiv um ein Zwischenfeedback bitten
- Fragen stellen, Fehler offen ansprechen, Absprachen schriftlich festhalten
- Arbeitszeiten und Überstunden selbst dokumentieren
- Ende der Probezeit im Kalender notieren und ein Abschlussgespräch anregen
Arbeitgeber, die ihre Einarbeitung verbessern wollen, finden Anregungen im Ratgeber Onboarding. Wie die Kündigungsfristen nach der Probezeit berechnet werden, zeigt der Beitrag Kündigungsfristen nach BGB.
Wenn Sie selbst in der Probezeit kündigen wollen
Auch für Sie gilt die Frist von zwei Wochen. Kündigen Sie schriftlich, nennen Sie das gewünschte Enddatum und vorsorglich „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“. Wer danach keine neue Stelle hat, muss sich unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Eine Eigenkündigung ohne wichtigen Grund kann zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
Quellen
- § 622 Abs. 3 und 4 Bürgerliches Gesetzbuch (Probezeit, Tarifvertrag)
- § 623 BGB (Schriftform der Kündigung)
- § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (Wartezeit)
- § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz; BAG, Urteil vom 30.10.2025, 2 AZR 160/24
- §§ 20 und 22 Berufsbildungsgesetz (Probezeit in der Ausbildung)
- §§ 4 und 5 Bundesurlaubsgesetz, § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz
- § 17 Mutterschutzgesetz, § 173 SGB IX, § 102 Betriebsverfassungsgesetz
- § 38 SGB III (Meldepflicht)
Fragen und Antworten
Kann am letzten Tag der Probezeit noch mit zwei Wochen Frist gekündigt werden?
Ja. Maßgeblich ist, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit zugeht. Das Arbeitsverhältnis endet dann zwei Wochen später, also nach Ablauf der Probezeit. Geht die Kündigung erst einen Tag nach dem Ende der Probezeit zu, gilt die normale Kündigungsfrist.
Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?
Ja, anteilig. Den vollen Jahresurlaub können Sie nach dem Bundesurlaubsgesetz erst nach sechs Monaten Beschäftigung verlangen. Vorher entsteht für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Viele Arbeitgeber genehmigen Urlaub in der Probezeit auch freiwillig.
Darf mir in der Probezeit gekündigt werden, weil ich krank bin?
In den ersten sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht, eine Begründung ist nicht erforderlich. Eine Kündigung während einer Krankheit ist deshalb grundsätzlich möglich. Unwirksam kann sie trotzdem sein, etwa wenn sie diskriminierend ist oder ein Sonderkündigungsschutz besteht, zum Beispiel in der Schwangerschaft.
Gilt der Kündigungsschutz automatisch, wenn die Probezeit vorbei ist?
Nicht automatisch wegen der Probezeit. Der allgemeine Kündigungsschutz hängt von einer Wartezeit von sechs Monaten und von der Betriebsgröße ab. Er gilt in der Regel in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. Ist die Probezeit kürzer als sechs Monate, gilt bis zum Ablauf der Wartezeit trotzdem noch kein Kündigungsschutz nach diesem Gesetz.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion koenig-ag.de. Fehler gefunden?Schreiben Sie uns.