Für Arbeitgeber

Personalvermittlung, Headhunter, Zeitarbeit: wie es funktioniert und was es kostet

Drei Wege, Personal über Dritte zu finden, die oft verwechselt werden. Ein neutraler Überblick für Arbeitgeber und Arbeitsuchende, ohne Vermittlungsangebot.

Zwei Personen geben sich die Hand, daneben ein Klemmbrett mit einem Lebenslauf

Wenn eine Stelle schwer zu besetzen ist oder schnell zusätzliche Arbeitskräfte gebraucht werden, holen sich viele Unternehmen Hilfe von außen. Die Begriffe Personalvermittlung, Headhunter, Personalberatung und Zeitarbeit werden dabei oft durcheinandergeworfen, obwohl dahinter unterschiedliche Modelle mit unterschiedlichen Kosten und Rechtsfolgen stehen. Dieser Überblick erklärt die Unterschiede. Wichtig vorab: koenig-ag.de ist ein Ratgeber und vermittelt selbst weder Personal noch Stellen.

Die drei Modelle auf einen Blick

Personalvermittlung Headhunter / Personalberatung Zeitarbeit
Arbeitgeber der Person das suchende Unternehmen das suchende Unternehmen der Personaldienstleister
Typische Zielgruppe Fachkräfte, kaufmännische und technische Berufe Spezialisten, Führungskräfte Helfer, Fachkräfte, Auftragsspitzen
Vergütung meist Erfolgshonorar Pauschal- oder Stufenhonorar, teils Erfolgsanteil Stundenverrechnungssatz
Gesetzliche Grundlage SGB III (Arbeitsvermittlung) allgemeines Vertragsrecht, SGB III Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Bindung Festanstellung ab Tag eins Festanstellung ab Tag eins befristeter Einsatz, Übernahme möglich

Personalvermittlung

Eine Personalvermittlung, im Gesetz private Arbeitsvermittlung genannt, sucht im Auftrag eines Unternehmens nach geeigneten Kandidaten. Sie schaltet Anzeigen, durchsucht ihre Datenbank, führt Vorgespräche und stellt dem Unternehmen eine Auswahl vor. Kommt ein Arbeitsvertrag zustande, ist die Person direkt beim Unternehmen angestellt.

Kosten für Unternehmen: Üblich ist ein Honorar in Abhängigkeit vom Bruttojahresgehalt, oft nur fällig bei erfolgreicher Einstellung. Viele Verträge enthalten eine Garantiezeit: Verlässt die vermittelte Person das Unternehmen in den ersten Monaten, wird kostenlos nachbesetzt oder ein Teil des Honorars erstattet. Lesen Sie den Vertrag genau: Wann ist das Honorar fällig, was gilt bei Probezeitkündigung, welche Exklusivität wird verlangt?

Für Arbeitsuchende ist die Vermittlung in der Praxis kostenlos. Eine Sonderform ist die Vermittlung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), bei der die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Vergütung des Vermittlers übernimmt.

Headhunter und Personalberatung

Headhunter sind Personalberaterinnen und -berater, die Kandidaten aktiv und direkt ansprechen, meist Menschen, die gar nicht auf Jobsuche sind. Das Verfahren heißt Direktansprache oder Executive Search und wird vor allem für Führungspositionen und gesuchte Spezialisten genutzt.

Anders als bei der klassischen Vermittlung arbeiten viele Beratungen mit einem exklusiven Suchauftrag und einem Honorar, das in Raten fällig wird, etwa bei Auftragserteilung, bei Vorstellung der Kandidaten und bei Vertragsschluss. Das Honorar orientiert sich ebenfalls am Zieljahresgehalt. Für das Unternehmen ist das teurer und verbindlicher, dafür erhält es eine systematische Marktsuche.

Für Beschäftigte gilt: Ein Anruf eines Headhunters ist kein Grund zur Sorge, aber auch keine Zusage. Seriöse Beraterinnen nennen nach einem ersten Gespräch die Branche und die Position, oft aber erst später den Namen des Auftraggebers. Kosten entstehen für Kandidaten nicht. Wer gefunden werden möchte, sollte ein aktuelles berufliches Profil pflegen, wie im Ratgeber Lebenslauf beschrieben.

Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung)

Bei der Zeitarbeit ist die Arbeitskraft beim Personaldienstleister angestellt, der sie an ein Einsatzunternehmen überlässt. Der Dienstleister braucht dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Höchstüberlassungsdauer: grundsätzlich 18 Monate beim selben Entleiher; Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen.
  • Gleichstellung (Equal Pay): Zeitarbeitskräfte haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Beim Entgelt sind tarifliche Abweichungen für eine begrenzte Zeit möglich, nach dem Gesetz in der Regel für die ersten neun Monate.
  • Kein Einsatz als Streikbrecher: Zeitarbeitskräfte dürfen nicht eingesetzt werden, um Tätigkeiten von streikenden Beschäftigten zu übernehmen.
  • Übernahme: Wechselt die Person in eine Festanstellung beim Kunden, darf der Dienstleister eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen.

Kosten für Unternehmen: Abgerechnet wird ein Stundenverrechnungssatz, der neben dem Lohn auch Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit, Verwaltung und den Gewinn des Dienstleisters abdeckt. Er liegt deshalb deutlich über dem Bruttostundenlohn der Zeitarbeitskraft. Dafür entfallen Rekrutierungsaufwand und das Risiko einer Fehlbesetzung weitgehend.

Welches Modell passt wann?

Entscheidungshilfe für Arbeitgeber

  • Kurzfristiger Mehrbedarf, saisonale Spitzen, Krankheitsvertretung: eher Zeitarbeit
  • Dauerhafte Stelle, Fachkraft, eigene Suche erfolglos: eher Personalvermittlung
  • Führungsposition oder seltene Spezialisierung, diskrete Suche: eher Personalberatung mit Direktansprache
  • Kleiner Bedarf, wenig Budget: erst eigene Kanäle und den kostenlosen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit nutzen

Bevor Sie einen Dienstleister beauftragen, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf die eigene Suche. Oft lassen sich Stellen mit einer besseren Anzeige und einem schnelleren Auswahlprozess selbst besetzen. Anregungen dazu geben der Recruiting-Leitfaden und der Ratgeber Stellenanzeige schreiben.

Woran Sie seriöse Anbieter erkennen

  • Bei Zeitarbeit: Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung liegt vor und wird auf Nachfrage gezeigt.
  • Verträge regeln Honorar, Fälligkeit, Garantie und Exklusivität klar und schriftlich.
  • Kandidaten werden nur mit ihrem Einverständnis an Unternehmen weitergegeben.
  • Von Arbeitsuchenden werden keine Vorauszahlungen verlangt.
  • Der Anbieter beschreibt realistisch, was er leisten kann, statt Wunderversprechen zu machen.

Hinweis für Arbeitsuchende

Wenn Sie über einen Vermittler oder Headhunter angesprochen werden, gelten dieselben Regeln wie bei jeder Bewerbung: Unterlagen sorgfältig vorbereiten, Gespräche gut vorbereiten, Vertrag genau lesen. Die Ratgeber Bewerbung schreiben und Vorstellungsgespräch helfen dabei. Bei einem Angebot über Zeitarbeit lohnt sich die Frage, welcher Tarifvertrag gilt und wie es nach dem Einsatz weitergeht.

Quellen

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), insbesondere §§ 1, 8, 9, 11
  • §§ 45 und 296 bis 298 Sozialgesetzbuch III (AVGS, private Arbeitsvermittlung)
  • Bundesagentur für Arbeit, Informationen zu Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitgeber-Service
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was kostet eine Personalvermittlung?

Üblich ist ein Honorar, das sich am Bruttojahresgehalt der vermittelten Person orientiert und häufig nur bei erfolgreicher Besetzung fällig wird. In Marktübersichten werden oft Größenordnungen von etwa 20 bis 30 Prozent eines Jahresgehalts genannt; die tatsächlichen Konditionen sind frei verhandelbar und hängen von Position und Aufwand ab.

Muss ich als Bewerberin für einen Headhunter bezahlen?

In der Praxis nein. Headhunter und Personalvermittler werden von den Unternehmen beauftragt und bezahlt. Verlangt ein Vermittler Geld von Arbeitsuchenden, setzt das Sozialgesetzbuch III dafür enge Grenzen. Seriöse Anbieter erkennen Sie unter anderem daran, dass sie von Kandidaten keine Vorauszahlung verlangen.

Wie lange darf jemand in Zeitarbeit beim selben Kunden arbeiten?

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gilt grundsätzlich eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten beim selben Entleiher. Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichende Regelungen enthalten. Danach ist eine weitere Überlassung an denselben Kunden erst nach einer Unterbrechung möglich.

Was ist ein Vermittlungsgutschein?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgegeben. Damit können Arbeitsuchende einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen, dessen Vergütung bei erfolgreicher Vermittlung die Behörde übernimmt. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet die zuständige Stelle.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion koenig-ag.de. Fehler gefunden?Schreiben Sie uns.