Ratgeber Bewerbung & Personal

Bewerben, verhandeln, wechseln. Und als Arbeitgeber die Richtigen finden.

Verständliche Leitfäden für beide Seiten des Bewerbungsprozesses: vom Anschreiben bis zum Arbeitszeugnis für Beschäftigte, von der Stellenanzeige bis zum Onboarding für kleine Unternehmen. Mit Checklisten, Mustern und den Regeln, die wirklich gelten.

Bewerberin und Gesprächspartner im Vorstellungsgespräch an einem hellen Bürotisch
Schnellstart

Die meistgesuchten Antworten

Neu im Ratgeber

Alle Ratgeber im Überblick

So arbeiten wir

Praxisnah, nachprüfbar, ohne Verkaufsabsicht

  • Checklisten und Muster zum direkten Anwenden, ohne Anmeldung und ohne Download-Schranke.
  • Rechtliche Angaben mit Stand und Fundstelle, etwa BGB, AGG oder Gewerbeordnung, und dem Hinweis, wo es auf den Einzelfall ankommt.
  • Keine Vermittlung, keine Beratung gegen Geld. Wir empfehlen keine Dienstleister gegen Provision.
Zur Einordnung

Warum der Ratgeber unter koenig-ag.de erscheint

Der Name der Domain stammt aus ihrer Geschichte und ist kein Firmenname. koenig-ag.de ist ein unabhängiges redaktionelles Ratgeberangebot. Hinter der Adresse steht keine Aktiengesellschaft, keine Personalvermittlung und keine HR-Beratung. Wir vermitteln weder Stellen noch Bewerberinnen und Bewerber, nehmen keine Bewerbungen entgegen und beraten nicht im Einzelfall. Eine Verbindung zu Unternehmen mit ähnlichem Namen oder zu früheren Auftritten unter dieser Domain besteht nicht.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wie lang sollte eine Bewerbung sein?

Üblich sind ein Anschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von ein bis zwei Seiten und die wichtigsten Nachweise wie Arbeitszeugnisse und Abschlüsse. Wer online verschickt, fasst alles in einer PDF-Datei zusammen.

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Ohne abweichende Regelung in Arbeits- oder Tarifvertrag vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, in einer vereinbarten Probezeit zwei Wochen. Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen.

Was bedeutet „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“?

Diese Formel im Arbeitszeugnis entspricht nach der verbreiteten Zeugnissprache etwa der Note sehr gut. „Zu unserer vollen Zufriedenheit“ ohne „stets“ gilt dagegen nur als befriedigend.

Vermittelt koenig-ag.de Stellen oder Personal?

Nein. koenig-ag.de ist ein unabhängiger redaktioneller Ratgeber. Wir sind keine Personalvermittlung, keine Aktiengesellschaft und keine HR-Beratung, nehmen keine Bewerbungen entgegen und beraten nicht im Einzelfall.