Für Arbeitgeber

Stellenanzeige schreiben: Aufbau, AGG-Vorgaben und Beispiele

Eine gute Stellenanzeige beschreibt ehrlich, was die Stelle ausmacht, spricht die richtigen Menschen an und hält die Regeln des Gleichbehandlungsgesetzes ein. So bauen Sie sie auf.

Eine Bewerberin sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und Unterlagen gegenüber einer Gesprächsperson

Die Stellenanzeige ist oft der erste Kontakt zwischen einem Unternehmen und seinen künftigen Mitarbeitenden. In wenigen Sekunden entscheiden Suchende, ob sie weiterlesen. Gute Anzeigen sind deshalb konkret, ehrlich und leicht zu erfassen. Gleichzeitig gelten rechtliche Vorgaben, vor allem aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieser Ratgeber zeigt Aufbau, Formulierungen und die häufigsten Fehler.

Der Aufbau einer Stellenanzeige

Bewährt hat sich eine feste Reihenfolge, an der sich Leserinnen und Leser schnell orientieren:

  1. Jobtitel mit (m/w/d), Arbeitsort, Arbeitszeit und Startdatum
  2. Einstieg: zwei bis drei Sätze zum Unternehmen und zur Stelle
  3. Aufgaben: was die Person tatsächlich tun wird
  4. Anforderungen: was sie mitbringen muss und was wünschenswert ist
  5. Angebot: Gehalt, Arbeitszeitmodell, Urlaub, Entwicklung, Besonderheiten
  6. Bewerbungsweg: Ansprechperson, Kanal, gewünschte Unterlagen, Ablauf

Der Jobtitel

Der Titel entscheidet über die Auffindbarkeit in Jobbörsen und Suchmaschinen. Verwenden Sie die Bezeichnung, nach der Menschen tatsächlich suchen, also „Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d)“ statt eines internen Fantasietitels. Ergänzen Sie Teilzeit oder Vollzeit und den Ort.

Aufgaben: konkret statt austauschbar

„Sie unterstützen das Team in allen anfallenden Aufgaben“ sagt nichts. Besser sind vier bis sechs konkrete Tätigkeiten, die den Alltag beschreiben: Was wird geplant, bearbeitet, betreut, gebaut? Mit wem hat die Person zu tun? Welche Werkzeuge oder Programme nutzt sie?

Anforderungen: weniger ist mehr

Trennen Sie klar zwischen Muss und Kann. Eine lange Liste mit Pflichtangaben schreckt gerade gut geeignete Menschen ab, die nur einen Teil erfüllen. Überlegen Sie bei jeder Anforderung: Wäre jemand ohne diese Eigenschaft wirklich ungeeignet, oder kann sie oder er das lernen?

Angebot: ehrlich und konkret

Formulierungen wie „attraktive Vergütung“ und „spannende Aufgaben“ stehen in fast jeder Anzeige und werden überlesen. Was zählt, sind überprüfbare Angaben: Gehaltsspanne, Wochenstunden, Urlaubstage, Möglichkeiten für mobiles Arbeiten, Weiterbildung, Zuschüsse, Arbeitsweg.

Rechtliche Vorgaben nach dem AGG

Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden. Geschützt sind nach § 1 AGG die Merkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Eine Anzeige darf also weder ausdrücklich noch versteckt Menschen wegen dieser Merkmale ausschließen.

Typische Stolperfallen

Problematisch Warum Besser
„junges, dynamisches Team“ kann ältere Bewerber abschrecken (Alter) „ein Team, das sich gegenseitig unterstützt“
„Berufseinsteiger bis 30“ direkte Altersgrenze „auch für Berufseinsteiger geeignet“
„Muttersprachler Deutsch“ kann auf ethnische Herkunft zielen „sehr gute Deutschkenntnisse (C1)“
„Sekretärin gesucht“ nur ein Geschlecht „Assistenz der Geschäftsführung (m/w/d)“
„belastbar und körperlich fit“ ohne Bezug kann Menschen mit Behinderung ausschließen konkrete Anforderung nennen, z. B. Heben von Lasten bis 20 kg

Zulässig sind Anforderungen, die wegen der Art der Tätigkeit wesentlich und entscheidend sind (§ 8 AGG). Ein Beispiel ist ein bestimmtes Sprachniveau, wenn die Arbeit es tatsächlich verlangt. Das sollte sich dann aus der Aufgabenbeschreibung ergeben.

Folgen einer fehlerhaften Anzeige

Wer wegen eines geschützten Merkmals benachteiligt wird, kann nach § 15 AGG Schadensersatz und eine Entschädigung verlangen. Eine diskriminierende Formulierung in der Anzeige kann im Streitfall als Indiz gelten, das der Arbeitgeber dann widerlegen muss. Der Anspruch ist innerhalb von zwei Monaten nach der Ablehnung schriftlich geltend zu machen. Es lohnt sich also, jede Anzeige vor der Veröffentlichung noch einmal mit Blick auf diese Punkte zu lesen.

Ein Beispiel für einen Anzeigentext

Kaufmännische Fachkraft für Auftragsabwicklung (m/w/d), Vollzeit oder Teilzeit ab 30 Std.

Wir sind ein Familienbetrieb mit 25 Beschäftigten und fertigen Bauteile für den Maschinenbau. Für unser Büro suchen wir Verstärkung in der Auftragsabwicklung.

Ihre Aufgaben: Sie erfassen Aufträge in unserem Warenwirtschaftssystem, stimmen Liefertermine mit der Produktion ab, schreiben Rechnungen und sind Ansprechperson für unsere Kunden am Telefon.

Das bringen Sie mit: eine kaufmännische Ausbildung oder vergleichbare Erfahrung und sicheren Umgang mit Office-Programmen. Branchenkenntnisse sind willkommen, aber keine Voraussetzung.

Das bieten wir: [Gehaltsspanne] Euro brutto im Jahr, 30 Tage Urlaub, Gleitzeit, Einarbeitung durch eine erfahrene Kollegin.

Bewerbung: Lebenslauf per E-Mail genügt, ein Anschreiben ist freiwillig. Wir melden uns innerhalb einer Woche.

Die Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben. Das Beispiel zeigt die Grundidee: konkrete Aufgaben, wenige echte Anforderungen, nachprüfbare Angaben zum Angebot und ein niedrigschwelliger Bewerbungsweg.

Den Bewerbungsweg einfach machen

Jede zusätzliche Hürde kostet Bewerbungen. Prüfen Sie, welche Unterlagen Sie wirklich für die Vorauswahl brauchen. Für viele Stellen genügt zunächst ein Lebenslauf. Nennen Sie eine Ansprechperson mit Telefonnummer, damit Interessierte Fragen klären können. Wenn Sie ein Bewerbungsformular nutzen, testen Sie es selbst auf dem Smartphone.

Checkliste vor der Veröffentlichung

  • Jobtitel entspricht gängigen Suchbegriffen, (m/w/d) ergänzt
  • Aufgaben konkret, Muss- und Kann-Anforderungen getrennt
  • Keine Hinweise auf Alter, Geschlecht, Herkunft oder andere geschützte Merkmale
  • Angebot mit nachprüfbaren Angaben, möglichst mit Gehaltsspanne
  • Ansprechperson und einfacher Bewerbungsweg genannt
  • Text auf dem Smartphone gelesen und von einer zweiten Person geprüft

Wo die Anzeige erscheinen sollte

Die beste Anzeige nützt wenig, wenn sie niemand sieht. Veröffentlichen Sie sie auf der eigenen Karriereseite und wählen Sie zusätzlich Kanäle, auf denen Ihre Zielgruppe tatsächlich sucht. Welche Kanäle für kleine Betriebe sinnvoll sind und wie der Auswahlprozess danach weitergeht, erklärt der Recruiting-Leitfaden für kleine Unternehmen.

Quellen

  • §§ 1, 7, 8, 11 und 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz
  • Nachweisgesetz zu den wesentlichen Vertragsbedingungen
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ist der Zusatz (m/w/d) Pflicht?

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zu genau diesem Kürzel gibt es nicht. Die Anzeige muss aber geschlechtsneutral sein. Seit der Anerkennung eines dritten Geschlechtseintrags hat sich (m/w/d) als sichere Lösung etabliert; Alternativen sind neutrale Begriffe wie Fachkraft oder Paarformen mit Zusatz.

Muss ich das Gehalt angeben?

Für die meisten Arbeitgeber in Deutschland bestand bislang keine allgemeine Pflicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht künftig vor, dass Bewerberinnen und Bewerber vor dem Vorstellungsgespräch Informationen zum Einstiegsgehalt oder zur Spanne erhalten. Den aktuellen Stand der deutschen Umsetzung sollten Sie prüfen. Unabhängig davon steigern Gehaltsangaben oft die Zahl passender Bewerbungen.

Was passiert bei einer diskriminierenden Anzeige?

Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können eine Entschädigung nach § 15 AGG verlangen. Die Anzeige selbst kann als Indiz für eine Benachteiligung gelten. Der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Bei Personen, die auch ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wären, ist die Entschädigung auf drei Monatsgehälter begrenzt.

Wie lang sollte eine Stellenanzeige sein?

So lang wie nötig, so kurz wie möglich. Viele Suchende lesen Anzeigen auf dem Smartphone. Kurze Absätze, Aufzählungen mit fünf bis sieben Punkten je Abschnitt und eine klare Überschrift helfen mehr als zusätzliche Werbesätze.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion koenig-ag.de. Fehler gefunden?Schreiben Sie uns.