Arbeitszeugnis verstehen: Zeugnissprache, Noten und Ihr Anspruch
Was ein Arbeitszeugnis enthalten muss, wie die verklausulierte Zeugnissprache Noten vergibt und wie Sie reagieren, wenn Ihr Zeugnis schlechter ausfällt als erwartet.
Kaum ein Dokument wird so oft gelesen und so selten verstanden wie das Arbeitszeugnis. Es klingt fast immer freundlich, und trotzdem kann es eine mittelmäßige Bewertung enthalten. Der Grund ist die Zeugnissprache: ein über Jahrzehnte gewachsenes System aus Formulierungen, mit denen Arbeitgeber Noten vergeben, ohne negativ zu klingen. Dieser Ratgeber erklärt Ihren Anspruch, den Aufbau eines Zeugnisses und die wichtigsten Formulierungen.
Ihr Anspruch auf ein Zeugnis
Rechtsgrundlage für Beschäftigte ist § 109 der Gewerbeordnung (GewO), für Auszubildende das Berufsbildungsgesetz. Danach haben Sie beim Ende eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Zwei Formen werden unterschieden:
- Einfaches Zeugnis: nur Art und Dauer der Tätigkeit, ohne Bewertung. Üblich bei sehr kurzen Beschäftigungen.
- Qualifiziertes Zeugnis: zusätzlich Bewertung von Leistung und Verhalten. Das ist der Standard für Bewerbungen, Sie müssen es aber in der Regel ausdrücklich verlangen.
Das Gesetz verlangt, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert ist und keine Merkmale oder Formulierungen enthält, die eine andere Aussage treffen als aus dem Wortlaut ersichtlich. Die Rechtsprechung leitet daraus zwei Grundsätze ab: Das Zeugnis muss wahr sein und zugleich wohlwollend, damit es das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschwert.
Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses
Ein vollständiges Zeugnis folgt meist dieser Reihenfolge:
- Überschrift und Einleitung: Name, Geburtsdatum (optional), Dauer der Beschäftigung, Position.
- Unternehmensbeschreibung: ein bis zwei Sätze zum Arbeitgeber.
- Tätigkeitsbeschreibung: die wichtigsten Aufgaben, idealerweise nach Bedeutung geordnet.
- Leistungsbeurteilung: Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsergebnisse, bei Führungskräften auch Führungsleistung, zusammengefasst in einer Gesamtnote.
- Verhaltensbeurteilung: Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden.
- Schlussformel: Grund des Ausscheidens, Dank, Bedauern und gute Wünsche.
- Ort, Datum, Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person.
Fehlt einer dieser Bausteine, kann das bereits eine Aussage sein. Ein Zeugnis ohne Dank und Zukunftswünsche gilt unter Personalern oft als Hinweis auf ein angespanntes Verhältnis, auch wenn die Rechtsprechung keinen allgemeinen Anspruch auf eine solche Formel anerkennt.
Die Notenskala der Zeugnissprache
Die zentrale Gesamtbewertung der Leistung steckt in einer Zufriedenheitsformel. Die folgende Übersicht zeigt die verbreitete Zuordnung. Sie ist eine Konvention, keine gesetzliche Tabelle, und einzelne Formulierungen variieren.
| Formulierung | Entspricht etwa |
|---|---|
| stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | sehr gut (1) |
| stets zu unserer vollen Zufriedenheit | gut (2) |
| zu unserer vollen Zufriedenheit | befriedigend (3) |
| zu unserer Zufriedenheit | ausreichend (4) |
| im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit | mangelhaft (5) |
Ähnlich abgestuft sind die Verhaltensformeln. „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich“ steht für eine sehr gute Bewertung. Auch die Reihenfolge zählt: Werden Kollegen vor Vorgesetzten genannt, wird das oft als Hinweis auf Probleme mit der Führung gelesen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt eine befriedigende Bewertung als durchschnittlich. Wer eine bessere Note verlangt, muss die überdurchschnittliche Leistung im Streitfall darlegen; will der Arbeitgeber schlechter als befriedigend bewerten, liegt die Darlegungslast bei ihm.
Formulierungen, bei denen Sie genauer hinsehen sollten
Neben der Notenformel gibt es Wendungen, die freundlich klingen, aber eher kritisch gemeint sind:
- „Er/sie war stets bemüht …“ deutet darauf hin, dass der Erfolg ausblieb.
- „… hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt“ spricht für begrenzte Leistung.
- „… zeigte Verständnis für seine Arbeit“ sagt wenig über die tatsächliche Leistung.
- „… war gesellig und trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“ wird teils als Anspielung auf private Themen gelesen.
- Auffällige Auslassungen, etwa keine Bewertung der Zuverlässigkeit in einer Position, in der sie zentral ist.
Lesen Sie Ihr Zeugnis deshalb in Ruhe und mit einer zweiten Person. Einzelne Formulierungen sollten Sie nicht überbewerten; entscheidend ist das Gesamtbild.
Was tun bei Fehlern oder schlechter Bewertung?
Schreibfehler, falsche Daten oder eine fehlende Aufgabe sind leicht zu beheben: Sie geben das Zeugnis mit einer kurzen, sachlichen Liste der Änderungswünsche zurück. Geht es um die Bewertung, empfiehlt sich zuerst ein Gespräch. Bringen Sie Belege mit, etwa positive Rückmeldungen, erreichte Ziele oder Projektergebnisse, und schlagen Sie konkrete Formulierungen vor.
Checkliste: Zeugnis prüfen
- Name, Daten, Position und Beschäftigungsdauer korrekt
- Alle wesentlichen Aufgaben genannt, wichtige zuerst
- Gesamtnote für Leistung und Verhalten klar erkennbar
- Vorgesetzte vor Kollegen genannt
- Schlussformel mit Dank und guten Wünschen vorhanden
- Unterschrift einer berechtigten Person, ordentliches Papier oder gültige elektronische Form
- Ausstellungsdatum passt zum Ende des Arbeitsverhältnisses
Führt das Gespräch zu keinem Ergebnis, bleibt der Weg der Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht. Weil Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag gelten können, sollten Sie damit nicht lange warten und sich gegebenenfalls von einer Gewerkschaft oder einer Fachanwältin beraten lassen. Bei Trennungen per Aufhebungsvertrag wird die Zeugnisnote häufig gleich mitverhandelt. Mehr dazu steht im Ratgeber Kündigung und Jobwechsel.
Zwischenzeugnis und Zeugnis in der Bewerbung
Ein Zwischenzeugnis bewertet Ihre bisherige Leistung, während das Arbeitsverhältnis weiterläuft. Es ist sinnvoll bei einem Wechsel der Vorgesetzten, einer Versetzung, vor längerer Elternzeit oder wenn Sie sich bewerben möchten. Im Bewerbungsprozess ersetzt es das Endzeugnis des aktuellen Arbeitgebers, das Sie naturgemäß noch nicht haben. Wie Sie Zeugnisse in die Bewerbungsunterlagen einordnen, erklärt der Ratgeber Bewerbung schreiben.
Quellen
- § 109 Gewerbeordnung (Zeugnis), gesetze-im-internet.de
- § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (Pflicht zur Zeugniserteilung)
- § 16 Berufsbildungsgesetz (Zeugnis für Auszubildende)
- Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Darlegungslast bei der Zeugnisnote
Alle Artikel zu Arbeitszeugnis
- Zeugnissprache und Noten
Welche Formulierung welcher Note entspricht, für Fachwissen, Arbeitsweise, Erfolg, Verhalten und Schlussformel, und woran Sie versteckte Kritik erkennen.
- Zwischenzeugnis
Wann ein Zwischenzeugnis sinnvoll ist, ob Sie einen Anspruch darauf haben, wie Sie es anfordern, ohne Fragen auszulösen, und was darin stehen sollte.
Fragen und Antworten
Wie schnell muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Der Anspruch entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, ein qualifiziertes Zeugnis müssen Sie in der Regel verlangen. Eine Bearbeitungszeit von wenigen Wochen gilt als angemessen. Beachten Sie Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifvertrag, die den Anspruch zeitlich begrenzen können.
Gibt es geheime Codes im Arbeitszeugnis?
Versteckte Zeichen oder Codes sind nach § 109 Gewerbeordnung ausdrücklich verboten. Was es gibt, ist eine verbreitete Zeugnissprache mit abgestuften Formulierungen. Sie ist kein Geheimcode, sondern eine Konvention, die Personaler kennen.
Kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, aber bei einem berechtigten Interesse wird er anerkannt, etwa bei einem Wechsel der Vorgesetzten, einer Versetzung, längerer Elternzeit oder wenn Sie sich bewerben möchten. Viele Tarifverträge regeln den Anspruch ausdrücklich.
Darf das Zeugnis digital ausgestellt werden?
Seit 2025 ist ein Zeugnis in elektronischer Form zulässig, wenn Sie zustimmen. Elektronische Form bedeutet dabei ein Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur, nicht einfach eine eingescannte PDF-Datei. Ohne Ihre Zustimmung bleibt es beim unterschriebenen Papierzeugnis.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion koenig-ag.de. Fehler gefunden?Schreiben Sie uns.