Kündigung schreiben: Vorlage und Anleitung für Arbeitnehmer
Eine Vorlage zum Anpassen, die Angaben, die wirklich nötig sind, und wie Sie beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist.
Eine Kündigung als Arbeitnehmer schreiben Sie kurz und eindeutig: Absender, Arbeitgeber, Datum, Betreff, der Satz „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ und Ihre eigenhändige Unterschrift. Das Schreiben muss auf Papier beim Arbeitgeber ankommen. Unten finden Sie eine Vorlage zum Anpassen und die Punkte, an denen Kündigungen in der Praxis scheitern.
Den Gesamtablauf eines Jobwechsels, von der Prüfung des Vertrags bis zum Zeugnis, beschreibt der Ratgeber Kündigung und Jobwechsel.
Vor dem Schreiben: drei Dinge klären
- Ist der neue Vertrag unterschrieben? Eine Kündigung lässt sich nicht einseitig zurücknehmen. Kündigen Sie erst, wenn die Anschlussstelle sicher ist.
- Welche Frist gilt? Prüfen Sie Arbeits- und Tarifvertrag. Ohne abweichende Regelung sind es vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Wie Sie den letzten Zugangstag berechnen, zeigt der Beitrag Kündigungsfristen nach BGB.
- Wie kommt das Schreiben sicher an? Planen Sie die Übergabe so, dass Sie den Zugang später beweisen können.
Die Pflichtangaben
| Bestandteil | Pflicht? | Hinweis |
|---|---|---|
| Ihr Name und Ihre Anschrift | ja | damit klar ist, wer kündigt |
| Arbeitgeber mit Anschrift | ja | Vertragspartner laut Arbeitsvertrag |
| Ort und Datum | dringend empfohlen | das Datum des Zugangs ist aber entscheidend |
| Eindeutige Kündigungserklärung | ja | Wort „kündigen“ verwenden |
| Beendigungstermin | empfohlen | mit Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ |
| Eigenhändige Unterschrift | ja | im Original, mit Vor- und Nachnamen |
| Begründung | nein | bei ordentlicher Kündigung nicht nötig |
| Bitte um Bestätigung und Zeugnis | optional | praktisch, aber keine Voraussetzung |
Vermeiden Sie weiche Formulierungen wie „Ich überlege, das Unternehmen zu verlassen“ oder „Ich möchte mich beruflich verändern“. Aus dem Schreiben muss unmissverständlich hervorgehen, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden.
Vorlage: Ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer
[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Name des Arbeitgebers]
[z. Hd. Personalabteilung oder Geschäftsführung]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.
Zugleich bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das sich auf Art und Dauer meiner Tätigkeit sowie auf Leistung und Verhalten erstreckt.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
[eigenhändige Unterschrift]
[Vorname Nachname]
Optionale Bausteine
Je nach Situation können Sie weitere Sätze ergänzen. Nötig sind sie nicht, sie schaffen aber Klarheit:
- Resturlaub: „Ich bitte darum, meinen restlichen Urlaub von [Anzahl] Tagen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.“
- Überstunden: „Bitte teilen Sie mir mit, wie mein Zeitguthaben von [Anzahl] Stunden ausgeglichen wird.“
- Früherer Ausstieg: „Gern bin ich bereit, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen bereits zum [Datum] zu beenden.“ Ein solcher Satz ist ein Angebot. Wirksam wird der frühere Termin erst durch eine schriftliche Vereinbarung.
Vermeiden Sie Vorwürfe oder Kritik im Schreiben. Es landet in der Personalakte und ist nicht der Ort für eine Abrechnung.
Schriftform: Was zählt und was nicht
Nach § 623 BGB muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet: ein Papierdokument mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Nicht ausreichend sind: E-Mail, auch mit PDF-Anhang, Fax, SMS, Messenger, eine eingescannte oder eingefügte Unterschrift, eine mündliche Kündigung im Gespräch. Eine solche Kündigung ist unwirksam, das Arbeitsverhältnis läuft weiter, und die Frist beginnt erst mit einer formgerechten Kündigung.
Wer per E-Mail angekündigt hat, dass er kündigen wird, sollte das Original deshalb so schnell wie möglich nachreichen.
Zugang nachweisen
Wirksam wird die Kündigung mit dem Zugang beim Arbeitgeber. Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass und wann sie angekommen ist. Die Wege im Vergleich:
| Weg | Beweiswert | Hinweis |
|---|---|---|
| Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung | hoch | Kopie mit Datum, Name und Unterschrift des Empfängers abzeichnen lassen |
| Übergabe vor Zeugen | hoch | Zeuge sollte das Schreiben gelesen und das Kuvertieren gesehen haben |
| Bote, der den Inhalt kennt | hoch | Bote notiert Zeitpunkt und Ort des Einwurfs |
| Einwurf-Einschreiben | mittel | belegt den Einwurf, nicht ohne Weiteres den Inhalt |
| Einschreiben mit Rückschein | eingeschränkt | wird es nicht angenommen, kann die Zustellung scheitern |
| Einfacher Brief | gering | Zugang kaum zu beweisen |
Ein Brief im Briefkasten gilt als zugegangen, sobald unter gewöhnlichen Umständen mit der Leerung zu rechnen ist. Ein Einwurf am späten Abend kann deshalb erst am nächsten Tag zugehen. Das ist vor allem wichtig, wenn Sie knapp vor dem letzten Zugangstag liegen.
Die Übergabe im Gespräch
Viele Beschäftigte möchten ihre Führungskraft persönlich informieren, bevor das Schreiben in der Personalabteilung landet. Das ist fair und erleichtert die weitere Zusammenarbeit. Bitten Sie um einen kurzen Termin unter vier Augen, nennen Sie Ihre Entscheidung gleich zu Beginn und übergeben Sie das unterschriebene Original. Eine Kopie lassen Sie sich mit Datum und Unterschrift als Empfangsbestätigung abzeichnen.
Ich habe mich entschieden, das Unternehmen zu verlassen, und möchte Ihnen das persönlich sagen, bevor es die Runde macht. Hier ist meine Kündigung zum [Datum]. Mir ist eine gute Übergabe wichtig. Lassen Sie uns gern besprechen, wie wir die nächsten Wochen planen. Würden Sie mir den Empfang auf dieser Kopie kurz bestätigen?
Fragt Ihr Gegenüber nach den Gründen, können Sie kurz und positiv antworten, etwa mit Blick auf eine neue Aufgabe. Eine ausführliche Begründung oder Kritik ist nicht nötig. Rechnen Sie damit, dass manche Arbeitgeber ein Gegenangebot machen. Überlegen Sie vorher, ob Sie dafür offen sind.
Sonderfälle
- Kündigung in der Probezeit: Die Vorlage passt auch hier. Die Frist beträgt zwei Wochen und muss nicht zum 15. oder Monatsende enden.
- Kündigung zum Ende der Elternzeit: Hierfür gilt eine Sonderfrist von drei Monaten (§ 19 BEEG). Nennen Sie im Schreiben ausdrücklich das Ende der Elternzeit als Termin.
- Ausbildung: In der Probezeit können Auszubildende ohne Frist kündigen. Danach ist eine Kündigung mit vier Wochen Frist möglich, wenn Sie die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen wollen. Den Grund müssen Sie dann im Schreiben angeben. Bei Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter.
- Mehrere Arbeitsverhältnisse: Jedes Arbeitsverhältnis, etwa eine Hauptstelle und ein Minijob, wird gesondert gekündigt.
Häufige Fehler
Checkliste: Fehler vermeiden
- Kündigung nur per E-Mail oder Messenger geschickt
- Unterschrift fehlt oder ist nur eingescannt
- Falsche oder zu knappe Frist ohne Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“
- Zugang am letzten Tag nicht beweisbar
- Gekündigt, bevor der neue Vertrag unterschrieben war
- Arbeitsuchendmeldung vergessen, obwohl keine Anschlussstelle feststeht
Nach der Kündigung
Mit der Übergabe beginnt die letzte Phase. Planen Sie Resturlaub, bereiten Sie eine Übergabe für Ihre Nachfolge vor und geben Sie Arbeitsmittel wie Laptop, Schlüssel oder Ausweise vollständig zurück. Haben Sie noch keine neue Stelle, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden: spätestens drei Monate vor dem Ende oder, wenn die Zeit kürzer ist, innerhalb von drei Tagen.
Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis rechtzeitig an, wenn Sie das nicht schon im Kündigungsschreiben getan haben, und prüfen Sie es sorgfältig. Hinweise dazu bietet der Ratgeber Arbeitszeugnis verstehen.
Quellen
- § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (Schriftform der Kündigung)
- §§ 126 und 130 BGB (Schriftform, Zugang von Willenserklärungen)
- § 622 BGB (Kündigungsfristen)
- § 109 Gewerbeordnung (Zeugnis)
- § 38 Sozialgesetzbuch III (Arbeitsuchendmeldung)
Fragen und Antworten
Muss ich in der Kündigung einen Grund nennen?
Nein. Für eine ordentliche Kündigung durch Beschäftigte ist keine Begründung erforderlich. Ein Grund im Schreiben bringt Ihnen keinen Vorteil. Wenn Sie sich bedanken möchten, ist ein kurzer Satz am Ende ausreichend.
Kann ich eine Kündigung zurücknehmen?
Nicht einseitig. Mit dem Zugang wird die Kündigung wirksam. Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Überlegen Sie deshalb gut, bevor Sie das Schreiben übergeben, und unterschreiben Sie vorher den neuen Arbeitsvertrag.
Reicht ein eingescanntes Schreiben mit Unterschrift als PDF per E-Mail?
Nein. Die Schriftform nach § 623 BGB verlangt das Original mit eigenhändiger Unterschrift. Ein Scan, ein Fax oder eine Datei mit eingefügter Unterschrift erfüllen diese Form nicht. Die elektronische Form ist für Kündigungen ausdrücklich ausgeschlossen.
An wen muss ich die Kündigung adressieren?
An den Arbeitgeber, also das Unternehmen als Vertragspartner, mit der Anschrift aus dem Arbeitsvertrag. Übergeben können Sie das Schreiben an eine empfangsberechtigte Person, etwa die Personalabteilung, die Geschäftsführung oder Ihre Führungskraft, wenn sie Kündigungen entgegennehmen darf.
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- Kündigung und Jobwechsel
Wer den Job wechseln will, muss Fristen, Form und Reihenfolge im Blick behalten. Ein Überblick über Kündigung, Aufhebungsvertrag, Meldepflichten und den sauberen Abschied.
- Kündigungsfristen
Welche Frist für Sie gilt, wie Sie den letzten Tag für den Zugang berechnen und welche Ausnahmen Arbeits- und Tarifverträge, Probezeit und Kleinbetriebe vorsehen.
- Arbeitszeugnis
Was ein Arbeitszeugnis enthalten muss, wie die verklausulierte Zeugnissprache Noten vergibt und wie Sie reagieren, wenn Ihr Zeugnis schlechter ausfällt als erwartet.
Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion koenig-ag.de. Fehler gefunden?Schreiben Sie uns.