Zeitarbeit vs. Personalvermittlung: Die Unterschiede
Bei der Zeitarbeit bleibt der Dienstleister Arbeitgeber, bei der Personalvermittlung stellt das Unternehmen selbst ein. Was das für Kosten, Flexibilität, Rechte und Übernahme bedeutet.
Der entscheidende Unterschied liegt beim Arbeitgeber: Bei der Zeitarbeit ist die Arbeitskraft beim Personaldienstleister angestellt und arbeitet auf Zeit in Ihrem Betrieb. Bei der Personalvermittlung sucht ein Dienstleister passende Kandidaten, die Ihr Unternehmen dann selbst und dauerhaft einstellt. Zeitarbeit eignet sich für kurzfristigen oder schwankenden Bedarf, Personalvermittlung für Stellen, die auf Dauer besetzt werden sollen.
Einen Überblick über alle Modelle einschließlich Headhunter und Personalberatung gibt der Ratgeber Personalvermittlung verstehen. Hier geht es um den direkten Vergleich der beiden häufigsten Wege, und zwar aus Sicht der Unternehmen wie der Beschäftigten.
Der Vergleich auf einen Blick
| Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) | Personalvermittlung | |
|---|---|---|
| Arbeitgeber der Arbeitskraft | Personaldienstleister | einstellendes Unternehmen |
| Vertragsbeziehung | Arbeitsvertrag mit dem Dienstleister, Überlassungsvertrag zwischen Dienstleister und Einsatzbetrieb | Vermittlungsvertrag zwischen Unternehmen und Vermittler, Arbeitsvertrag direkt mit dem Unternehmen |
| Rechtsgrundlage | Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) | SGB III, allgemeines Vertragsrecht |
| Erlaubnis nötig | ja, Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit | keine besondere Erlaubnis, aber Gewerbe |
| Kosten für Unternehmen | laufender Stundenverrechnungssatz | meist einmaliges, oft erfolgsabhängiges Honorar |
| Dauer | begrenzt, grundsätzlich bis 18 Monate beim selben Entleiher | unbefristet möglich |
| Risiko Fehlbesetzung | Austausch der Arbeitskraft meist kurzfristig möglich | liegt beim Unternehmen, teils Garantiezeit im Vermittlungsvertrag |
| Weisungsrecht im Alltag | beim Einsatzbetrieb | beim Unternehmen als Arbeitgeber |
Zeitarbeit: wie sie funktioniert
Der Personaldienstleister ist Arbeitgeber im vollen Sinn: Er zahlt den Lohn, führt Sozialabgaben ab, gewährt Urlaub und zahlt im Krankheitsfall. Der Einsatzbetrieb, auch Entleiher genannt, gibt im Alltag die Arbeitsanweisungen und ist für den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz mitverantwortlich.
Die wichtigsten Regeln nach dem AÜG
- Erlaubnis: Wer Arbeitnehmer gewerblich überlässt, braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Fehlt sie, sind die Verträge unwirksam, und es kann ein Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb entstehen.
- Offenlegung: Der Vertrag zwischen Dienstleister und Einsatzbetrieb muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet und die überlassene Person konkret benannt werden. Das soll verdeckte Überlassung über Scheinwerkverträge verhindern.
- Höchstüberlassungsdauer: grundsätzlich 18 Monate beim selben Entleiher; Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen.
- Gleichstellung: Zeitarbeitskräfte haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Tarifverträge dürfen beim Entgelt zeitlich begrenzt abweichen.
- Kein Kettenverleih: Ein Entleiher darf überlassene Arbeitskräfte nicht weiterverleihen.
- Einschränkungen: Im Bauhauptgewerbe ist Arbeitnehmerüberlassung weitgehend ausgeschlossen, und Zeitarbeitskräfte dürfen nicht als Ersatz für Streikende eingesetzt werden.
- Information und Zugang: Der Einsatzbetrieb muss Zeitarbeitskräfte über freie Stellen informieren und ihnen grundsätzlich Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantine oder Kinderbetreuung geben.
Kosten der Zeitarbeit
Der Einsatzbetrieb zahlt einen Stundenverrechnungssatz. Er enthält neben dem Bruttolohn die Sozialabgaben, Urlaub, Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verwaltung und die Marge des Dienstleisters. Er liegt deshalb deutlich über dem Stundenlohn der Zeitarbeitskraft. Dafür gibt es keine Einmalkosten für die Suche, und der Einsatz lässt sich im Rahmen des Vertrags beenden.
Personalvermittlung: wie sie funktioniert
Ein Personalvermittler sucht im Auftrag eines Unternehmens passende Kandidaten, führt Vorgespräche und stellt eine Auswahl vor. Das Unternehmen entscheidet und schließt den Arbeitsvertrag selbst. Der Vermittler ist danach nicht mehr beteiligt.
Kosten der Vermittlung
Üblich ist ein Honorar, das sich am Jahresgehalt der vermittelten Person orientiert und häufig nur bei erfolgreicher Einstellung fällig wird. Die Konditionen sind frei verhandelbar. Achten Sie im Vertrag auf drei Punkte:
- Fälligkeit: bei Vertragsunterschrift, bei Arbeitsantritt oder in Raten?
- Garantie: Was passiert, wenn die Person in der Probezeit geht? Nachbesetzung oder anteilige Erstattung?
- Exklusivität: Dürfen Sie parallel selbst suchen oder andere Vermittler beauftragen?
Für Arbeitsuchende ist die Vermittlung in der Praxis kostenlos. Das SGB III setzt Vergütungen, die von Arbeitsuchenden verlangt werden, enge Grenzen. Eine Sonderform ist die Vermittlung mit Gutschein der Agentur für Arbeit, die der Beitrag Vermittlungsgutschein (AVGS) erklärt.
Die Sicht der Beschäftigten
Für Bewerberinnen und Bewerber sind die Unterschiede ebenso wichtig:
| Frage | Zeitarbeit | Personalvermittlung |
|---|---|---|
| Wer zahlt mein Gehalt? | der Personaldienstleister | das Unternehmen, bei dem ich arbeite |
| Welcher Tarifvertrag gilt? | oft ein Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche, ergänzt um Branchenzuschläge | der des einstellenden Unternehmens, falls vorhanden |
| Wie sicher ist der Job? | Einsatz kann enden, das Arbeitsverhältnis mit dem Dienstleister besteht weiter | wie bei jeder Direkteinstellung, nach Probezeit und Vertragsart |
| Lerne ich verschiedene Betriebe kennen? | ja, das kann ein Vorteil sein | nein |
| Kann ich übernommen werden? | ja, Übernahmeverbote sind unwirksam | entfällt, ich bin direkt angestellt |
Fragen Sie bei einem Angebot über Zeitarbeit nach dem geltenden Tarifvertrag, nach der voraussichtlichen Einsatzdauer und danach, was zwischen zwei Einsätzen passiert. Der Lohn muss auch in einsatzfreien Zeiten weitergezahlt werden.
Übernahme und Mischformen
Viele Unternehmen nutzen Zeitarbeit als verlängerte Erprobung. Wird die Zeitarbeitskraft übernommen, darf der Dienstleister eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen. In der Praxis sinkt sie häufig, je länger der Einsatz schon gedauert hat. Wie hoch sie ist, regelt der Überlassungsvertrag. Lesen Sie diese Klausel vor Vertragsschluss, nicht erst, wenn Sie übernehmen wollen.
Unter Bezeichnungen wie Try and Hire oder Überlassung mit Übernahmeoption bieten Dienstleister diesen Weg gezielt an. Rechtlich bleibt es bis zur Übernahme Arbeitnehmerüberlassung mit allen Regeln des AÜG.
Eine einfache Kostenrechnung für Unternehmen
Ob Zeitarbeit oder Vermittlung günstiger ist, lässt sich mit einer Überschlagsrechnung abschätzen. Sie brauchen dafür drei Werte aus den Angeboten der Dienstleister:
- Mehrkosten der Zeitarbeit je Monat: Stundenverrechnungssatz mal Monatsstunden, abzüglich dessen, was Sie bei eigener Anstellung für Gehalt und Arbeitgeberanteile zahlen würden.
- Honorar der Vermittlung: einmaliger Betrag laut Angebot.
- Geplante Einsatzdauer in Monaten.
Liegen die Mehrkosten der Zeitarbeit über die geplante Dauer unter dem Vermittlungshonorar, ist Zeitarbeit wirtschaftlich vorne. Liegen sie darüber, spricht die Rechnung für die direkte Einstellung. Beziehen Sie in die Abwägung auch ein, was sich nicht in Euro ausdrücken lässt: eigener Aufwand für Auswahl und Verwaltung, Risiko einer Fehlbesetzung, Bindung ans Unternehmen und Einarbeitungsaufwand, wenn Zeitarbeitskräfte häufiger wechseln.
Häufige Fehler bei der Auswahl
- Nur den Preis vergleichen: Ein günstiger Stundensatz nützt wenig, wenn Einsatzkräfte schlecht vorbereitet sind oder ständig wechseln.
- Vertrag nicht lesen: Kündigungsfristen des Überlassungsvertrags, Übernahmeregeln und Garantiezeiten der Vermittlung entscheiden über die tatsächlichen Kosten.
- Erlaubnis nicht prüfen: Lassen Sie sich die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zeigen. Ohne sie drohen Ihnen als Einsatzbetrieb erhebliche Rechtsfolgen.
- Zeitarbeit als Dauerlösung: Wer dieselbe Stelle immer wieder mit wechselnden Kräften besetzt, zahlt dauerhaft drauf und baut kein eigenes Wissen auf.
Was passt wann?
Zeitarbeit eignet sich, wenn:
- der Bedarf vorübergehend ist, etwa bei Auftragsspitzen, Saisonarbeit oder Krankheitsvertretung
- schnell Personal gebraucht wird und keine Zeit für ein eigenes Auswahlverfahren bleibt
- Sie eine Person vor einer Festanstellung im Alltag erleben möchten
Personalvermittlung eignet sich, wenn:
- eine Stelle dauerhaft besetzt werden soll
- die Person ins Team und in die Unternehmenskultur hineinwachsen soll
- die Position Fachwissen erfordert, das am Markt knapp ist
In Zeiten knapper Fachkräfte ist beides oft nur ein Baustein. Eigene Ausbildung, Quereinstieg und Bindung der vorhandenen Belegschaft wirken langfristig stärker, wie der Beitrag Fachkräftemangel: Strategien für kleine Betriebe zeigt. Für Führungskräfte und Spezialisten kommt zusätzlich die Direktansprache in Frage, beschrieben im Beitrag Headhunter.
Quellen
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), insbesondere §§ 1, 1b, 8, 9, 10, 11, 13a, 13b
- §§ 296 bis 298 SGB III (private Arbeitsvermittlung)
Fragen und Antworten
Was ist für Unternehmen günstiger?
Das hängt von der Dauer ab. Zeitarbeit kostet einen laufenden Stundenverrechnungssatz, der über dem Lohn liegt, aber keine Einmalzahlung. Personalvermittlung kostet ein einmaliges Honorar, danach nur das eigene Gehalt. Je länger eine Person gebraucht wird, desto eher rechnet sich die direkte Einstellung.
Kann ich als Zeitarbeitskraft vom Einsatzbetrieb übernommen werden?
Ja. Vereinbarungen, die Ihnen eine Übernahme verbieten, sind nach dem AÜG unwirksam. Der Personaldienstleister darf vom Einsatzbetrieb aber eine angemessene Vergütung für die Vermittlung verlangen. Für Sie selbst fallen keine Kosten an.
Bin ich bei einer Personalvermittlung beim Vermittler angestellt?
Nein. Der Vermittler stellt nur den Kontakt her. Ihr Arbeitsvertrag kommt direkt mit dem Unternehmen zustande, mit allen Rechten und Pflichten, die dort gelten, einschließlich einer möglichen Probezeit.
Was bedeutet Try and Hire?
So bezeichnen Personaldienstleister eine Überlassung mit dem Ziel der späteren Übernahme. Die Person arbeitet zunächst als Zeitarbeitskraft im Betrieb und wird nach einer vereinbarten Zeit direkt eingestellt. Rechtlich ist das zunächst Arbeitnehmerüberlassung, danach ein normales Arbeitsverhältnis.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion koenig-ag.de. Fehler gefunden?Schreiben Sie uns.