Brutto-Netto: Was bleibt vom Gehalt übrig?
Vom Bruttogehalt gehen Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Welche Abzüge es gibt, wie hoch die Beitragssätze 2026 sind und warum eine Gehaltserhöhung netto kleiner ausfällt.
Vom Bruttogehalt gehen zwei Arten von Abzügen ab: Steuern (Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und Ihr Anteil an der Sozialversicherung. Die Sozialabgaben liegen für Beschäftigte zusammen bei rund einem Fünftel des Bruttos, die Lohnsteuer wächst mit dem Einkommen überproportional. Bei mittleren Gehältern in Steuerklasse I bleiben deshalb oft grob 60 bis 70 Prozent als Netto übrig.
Dieser Beitrag erklärt, woraus sich die Abzüge zusammensetzen und welche Stellschrauben es gibt. Auf konkrete Rechenbeispiele verzichtet dieser Beitrag bewusst: Steuertarif, Beitragssätze und Grenzen ändern sich jedes Jahr, und schon die Krankenkasse oder ein Kinderfreibetrag verändern das Ergebnis. Wie Sie die Bruttozahl in einer Verhandlung festlegen, erklärt der Ratgeber Gehaltsverhandlung.
Die Abzüge im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die Beitragssätze mit Stand 2026. Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte grundsätzlich je zur Hälfte, mit Ausnahmen in der Pflegeversicherung.
| Abzug | Satz gesamt (Stand 2026) | Ihr Anteil als Beschäftigte | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | bis 8.450 Euro im Monat |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | bis 8.450 Euro im Monat |
| Krankenversicherung | 14,6 % plus Zusatzbeitrag der Kasse (Durchschnitt 2,9 %) | 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag | bis 5.812,50 Euro im Monat |
| Pflegeversicherung | 3,6 %, kinderlos ab 23 Jahren 4,2 % | 1,8 %, kinderlos 2,4 % | Abschläge ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren |
| Lohnsteuer | progressiver Tarif | trägt allein die oder der Beschäftigte | abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer | nur oberhalb einer Freigrenze | betrifft heute vor allem hohe Einkommen |
| Kirchensteuer | 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer | nur bei Kirchenmitgliedschaft | in den Ländern unterschiedlich |
Eine Besonderheit gibt es in Sachsen: Dort tragen Beschäftigte einen höheren Anteil am Pflegebeitrag als im übrigen Bundesgebiet, Arbeitgeber entsprechend weniger.
Sozialversicherung: der fast feste Block
Die vier Zweige der Sozialversicherung werden als Prozentsatz vom Bruttogehalt berechnet. Anders als bei der Steuer steigt der Satz nicht mit dem Einkommen, er endet aber an der Beitragsbemessungsgrenze. Verdienen Sie mehr, bleibt der Beitrag gleich und der prozentuale Anteil am Brutto sinkt.
Krankenversicherung und Zusatzbeitrag
Der allgemeine Satz von 14,6 Prozent ist für alle gesetzlichen Kassen gleich. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Der Durchschnittswert für 2026 liegt bei 2,9 Prozent, einzelne Kassen liegen darunter oder darüber. Wer die Kasse wechselt, kann sein Netto also leicht verändern. Privat Versicherte zahlen keinen Prozentsatz, sondern einen tariflichen Beitrag, zu dem der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet.
Pflegeversicherung und Kinder
Der Pflegebeitrag hängt von der Zahl der Kinder ab. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren erhalten ab dem zweiten Kind Abschläge. Damit die Abrechnung stimmt, muss der Arbeitgeber die Elterneigenschaft kennen. Prüfen Sie nach der Geburt eines Kindes, ob die Änderung in der Lohnabrechnung angekommen ist.
Lohnsteuer: der variable Block
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie steigt progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro. Ein Grundfreibetrag bleibt steuerfrei, 2026 liegt er bei 12.348 Euro im Jahr. Welche Lohnsteuer der Arbeitgeber einbehält, bestimmt vor allem die Steuerklasse.
| Steuerklasse | Für wen |
|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende |
| II | Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn der andere Teil Klasse V hat |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (auch IV mit Faktor) |
| V | Partner der Person in Klasse III |
| VI | zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis |
Die Steuerklasse verändert nur die monatliche Vorauszahlung, nicht die endgültige Jahressteuer. Diese ergibt sich erst mit der Einkommensteuererklärung. Wer mit III und V monatlich mehr Netto hat, muss unter Umständen nachzahlen. Freibeträge, etwa für hohe Werbungskosten oder Kinder, können Sie beim Finanzamt eintragen lassen. Dann sinkt die monatliche Lohnsteuer schon im laufenden Jahr.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch erhoben, wenn die Lohnsteuer eine Freigrenze überschreitet. Für die meisten Beschäftigten fällt er deshalb nicht mehr an. Die Kirchensteuer richtet sich nach der Lohnsteuer und wird nur bei Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft fällig.
Was Ihr Netto sonst beeinflusst
Neben Steuern und Beiträgen gibt es Posten, die das Netto erhöhen oder senken, ohne dass sich das Grundgehalt ändert.
Es senkt das Netto oder die Auszahlung:
- ein geldwerter Vorteil, etwa die private Nutzung eines Dienstwagens, der versteuert wird, obwohl kein Geld fließt
- Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge: Das Netto sinkt heute, dafür wird für später gespart, teils mit Zuschuss des Arbeitgebers
- vermögenswirksame Leistungen, wenn Sie einen Eigenanteil sparen
Es kann das Netto steigern:
- steuerfreie oder pauschal versteuerte Zuschüsse, etwa zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zur Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder
- Sachbezüge wie Gutscheine im Rahmen der monatlichen Freigrenze
- eingetragene Freibeträge in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen
Minijob und Midijob
Für kleine Einkommen gelten Sonderregeln. Im Minijob zahlen Beschäftigte in der Regel keine Lohnsteuer und keine eigenen Sozialabgaben, mit Ausnahme der Rentenversicherung, von der sie sich befreien lassen können. Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Im Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 Euro steigen die Beiträge der Beschäftigten gleitend an, sodass der Sprung über die Minijobgrenze nicht sofort das Netto auffrisst.
Brutto und Netto in der Gehaltsverhandlung
In Deutschland wird fast immer über das Bruttojahresgehalt verhandelt. Daraus ergeben sich zwei praktische Folgen.
Erstens fällt jede Erhöhung netto deutlich kleiner aus. Weil auf den zusätzlichen Euro der persönliche Grenzsteuersatz und die Sozialabgaben fallen, kommen von einer Bruttoerhöhung je nach Einkommen oft nur rund die Hälfte bis knapp zwei Drittel an. Wer netto ein bestimmtes Plus erreichen will, muss brutto entsprechend mehr fordern. Wie Sie eine Erhöhung begründen und den Zeitpunkt wählen, beschreibt der Beitrag Gehaltserhöhung verhandeln.
Zweitens lohnt der Blick auf steuerbegünstigte Bestandteile. Ein Arbeitgeber kann manche Leistungen mit weniger Abzügen zahlen als Gehalt. Das ist für beide Seiten günstig, hat aber einen Haken: Diese Bausteine erhöhen weder Rentenansprüche noch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld, und sie gehen nicht in künftige prozentuale Erhöhungen ein. Gerade beim Jobwechsel sollte das Grundgehalt deshalb die Hauptrolle spielen. Welche Vergütungsbestandteile im Vertrag festgehalten sein sollten, zeigt der Beitrag Arbeitsvertrag prüfen.
Die Lohnabrechnung prüfen
Checkliste: Lohnabrechnung lesen
- Stimmen Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Konfession?
- Ist die richtige Krankenkasse mit aktuellem Zusatzbeitrag hinterlegt?
- Wird der Pflegebeitrag passend zur Zahl Ihrer Kinder berechnet?
- Sind Zulagen, Überstunden und Einmalzahlungen vollständig aufgeführt?
- Sind geldwerte Vorteile und Entgeltumwandlung nachvollziehbar?
- Stimmt der Auszahlungsbetrag mit dem Eingang auf dem Konto überein?
Fällt Ihnen ein Fehler auf, sprechen Sie die Personalabteilung oder das Lohnbüro zeitnah an. Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Ansprüche auf Nachzahlung verfallen können.
Stand und Quellen
Die Werte in diesem Beitrag haben den Stand 2026. Beitragssätze, Zusatzbeiträge, Bemessungsgrenzen, Grundfreibetrag und Minijobgrenze werden in der Regel zum Jahreswechsel angepasst. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie einen aktuellen Brutto-Netto-Rechner, etwa den des Bundesfinanzministeriums, oder fragen Ihr Lohnbüro.
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
- §§ 32a, 38 bis 39f Einkommensteuergesetz (Tarif, Lohnsteuerabzug)
- § 55 SGB XI (Beitragssatz Pflegeversicherung)
- § 20 SGB IV (Übergangsbereich)
Fragen und Antworten
Wie viel Prozent vom Brutto bleiben netto?
Eine feste Quote gibt es nicht. Bei mittleren Einkommen in Steuerklasse I bleiben häufig grob 60 bis 70 Prozent. Mit steigendem Gehalt sinkt der Anteil, weil die Lohnsteuer progressiv steigt. Kinder, Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit und Krankenkasse verschieben das Ergebnis.
Warum ist mein Netto gesunken, obwohl das Brutto gleich blieb?
Häufige Gründe sind gestiegene Beitragssätze oder ein höherer Zusatzbeitrag der Krankenkasse zum Jahreswechsel, eine geänderte Steuerklasse, ein weggefallener Freibetrag oder ein neuer geldwerter Vorteil wie ein Dienstwagen. Ein Vergleich zweier Lohnabrechnungen Zeile für Zeile zeigt die Ursache.
Zahle ich auf das ganze Gehalt Sozialabgaben?
Nein. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. 2026 liegt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 Euro. Für den Teil darüber fallen keine weiteren Beiträge an, wohl aber Lohnsteuer.
Lohnt sich ein steuerfreier Zuschuss mehr als eine Gehaltserhöhung?
Oft ja, weil steuer- und abgabenfreie Leistungen wie ein Jobticket-Zuschuss oder ein Sachbezug ohne Abzüge ankommen. Sie zählen aber nicht für Rente, Arbeitslosengeld oder Elterngeld und fließen nicht in künftige Erhöhungen ein, die auf dem Grundgehalt aufbauen.
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Ob beim Jobwechsel oder im laufenden Job: wie Sie Ihren Marktwert ermitteln, eine konkrete Zahl nennen und das Gespräch so führen, dass am Ende beide Seiten zufrieden sind.
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Vor der Unterschrift lohnt ein zweiter Blick: welche Klauseln zu Überstunden, Wettbewerbsverbot, Fortbildungskosten und Ausschlussfristen problematisch sein können.
Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion koenig-ag.de. Fehler gefunden?Schreiben Sie uns.